Edelchemie Panheel BV
Entsorgung von photochemischen Rückständen
Die bis heute noch üblichen Entsorgungswege sind die Verbrennung bei E-Werken und
Müllverbrennungsanlagen, Verdampfung mit Deponierung des Schlammes unter Tage,
Umkehrosmose mit Einleitung.
Bei all diesen Verfahren wird ein Abfall produziert, der entweder eingeleitet oder
deponiert wird.
Bereits 1957 wurde in den Niederlanden, durch Herrn Dipl. Ing. Nevels, ein Betrieb
gegründet, in dem sich bereits damals Gedanken gemacht wurden, einfach aber effektiv bestimmte
Abfallstoffe zu verarbeiten.
Die Lösung des Problems wurde nicht im Abfallhandel gesucht, sondern in einer umweltgerechten
Verarbeitung.
Die Natur läuft große Risiken
Die Technologie bei Edelchemie wurde im Laufe der Jahre so weit entwickelt, daß
wir heute ca. 20.000 Tonnen Problemabfall laut NULL OPTION verarbeiten.
Was heißt NULL OPTION?
- Keine Abwassereinleitung
- Vollständige Immobilisierung der Asche durch Verglasung. Hierdurch werden
keine auslaugbaren Reststoffe deponiert.
- Erreichen von sehr geringen Emissionswerten. Es werden problemlos die international
festgelegten Grenzwerte eingehalten.
- Recycling von Energie und wertvollen Komponenten aus den Rückständen.
Das zurückgewonnene Silber wird der Industrie wieder zugeführt und das Obsidian
kann im Straßenbau, Keramische Industrie usw. wieder eingesetzt werden.
(Die Abfälle werden als Grundstoff gebraucht)
Da in der fotografischen Industrie im allgemeinen zwei Arten von Abfallstoffen
anfallen, Film-, Papierabfall und Fotochemikalien, kann man sagen, daß durch die
integrierte Verarbeitung bei Edelchemie der gesamte FOTOBEREICH ohne Umweltverschmutzung
arbeiten kann. Diese Technologie ist weltweit patentiert.
Bundesrecht
Im Oktober 1996 tritt das Kreislaufwirtsschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) in Kraft.
Zweck des Gesetzes ist die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen
Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen.
Zum gleichen Zeitpunkt tritt das heutige Abfallgesetz außer Kraft.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz enthält eine Zielhierarchie:
"Vermeidung, Verwertung und Beseitigung"
Die Erzeuger oder Besitzer von Abfällen sind verpflichtet, diese
nach § 6 zu verwerten.
Soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt, hat die Verwertung von
Abfällen Vorrang vor deren Beseitigung.
Die Verwertung von Abfällen, insbesondere durch ihre Einbindung in Erzeugnisse,
hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen.
Die Pflicht zur Verwertung von Abfällen ist einzuhalten, soweit dies technisch möglich
und wirtschaftlich zumutbar ist, insbesondere, wenn für einen Stoff oder Energie ein Markt
vorhanden ist oder geschaffen werden kann. Die wirtschaftliche Zumutbarkeit ist gegeben,
wenn die mit einer Verwertung verbundenen Kosten nicht außer Verhältnis zu den Kosten,
die für eine Abfallbeseitigung zu tragen wären, stehen.
Das Gesetz schafft einen neuen, vorsorgeorientierten Abfallbegriff.
Es besteht jetzt eine Übereinstimmung mit der EG-Richtlinie über die Verbringung von Abfällen.
Abfälle sind nach wie vor bewegliche Sachen, deren sich der Besitzer entledigen will oder entledigen muß. Die Abfälle werden spezifiziert
in Abfälle, die verwertet werden (=Abfälle zur Verwertung) und Abfälle, die nicht verwertet
werden (=Abfälle zur Beseitigung).
Hier kann Edelchemie mit der NULL OPTION eine Technologie anbieten,
die Gewinnung von Rohstoffen und Energie garantiert.
Es besteht auch ein Absatzmarkt für die aus den Abfällen erzeugten Reststoffe.
Dipl. Ing. L.M.M. Nevels. Im Hintergrund ein
Teil der Fabrik in Holland
- Annahmebereitschaft
Die vom Abfallerzeuger angebotenen Rückstände werden untersucht und eine Offerte zur
Verarbeitung abgegeben. Gleichzeitig werden die benötigten Dokumente ausgestellt.
- Materialeingang
Durch den eigenen Transportdienst werden die Abfälle /Reststoffe bei den Erzeugern abgeholt
und in das Verarbeitungswerk transportiert. Das System basiert auf getrenntem Sammeln pro Kunde.
Nach Eintreffen der Fahrzeuge werden die Materialien gewogen und verprobt. Es wird kontrolliert,
ob der angelieferte Stoff mit dem übereinstimmt, was im voraus festgelegt wurde.
- Kontrolle
In unserem Labor erfolgt die Analyse der Stoffe. Es wird der Gehalt an Schwermetallen,
Trockenstoff, Heizwert etc. festgestellt.
- Flüssige Abfälle
Die flüssigen Rückstände (hier Fixier-, Entwicklerbäder etc.) werden einer Vorbehandlung
unterzogen. Die Schwermetalle werden durch Fällung abgetrennt, es erfolgt eine Desulfatisierung,
Schwefel wird entzogen und das Gaswaschmedium angesetzt.
Ofen wird mit energiereichen Abfällen gefüllt
- Feste Abfälle
Die festen energiereichen Abfälle (hier Fotopapier, Film etc) gehen in die integrierte
Verarbeitung. Gleichzeitig werden die flüssigen sowie schlammartigen vorbehandelten Restbäder
eingespritzt und ohne Fremdenergie verbrannt. Zur weiteren Verarbeitung wird die Asche der
verschiedenen Öfen in die Schmelz- bzw. Verglasungsfabrik verbracht.
- Gaswäsche
Die beim Pyrolyseprozeß entstehenden Rauchgase werden mit dem aus den Flüssigkeiten
angesetzten Gaswaschmedium gereinigt. Der hierbei entstehende Schlick wird in einem
geschlossenen Kreislauf wieder dem Pyrolyseprozeß zurück-geführt. Durch diese mehrstufige
Rauchgaswäsche werden die Grenzwerte für Emissionen weit unterschritten.
- Verglasung, Schmelzen
Durch Schmelzung werden wertvolle Metallfraktionen wiedergewonnen, die problemlos
elektrolytisch gereinigt werden. Die Metalle werden im Handel verkauft. Gleichzeitig
entsteht durch Verglasung eine Mineralstoff-Fraktion, das synthetische Obsidian.
Dieses Material gelangt wieder in den Wirtschaftskreislauf. Es wird als Zusatz für
Beton, Fliesen-, Plattenmaterial vermarktet.
|Top of this page|
|Homepage|
|E-mail Edelchemie|
|Home|
Copyright © 1998 Edelchemie Panheel bv, St.Antoniusstraat 15, 6097 ND Panheel, The Netherlands